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Wahlinformationen


Übersicht

Am Sonntag, 23. März 2025, findet die Gemeinderatswahl in Kindberg statt. Dabei werden die Mitglieder des Gemeinderats für die nächste Amtsperiode gewählt. Die Wahl bietet allen berechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, aktiv an der politischen Gestaltung der Stadt mitzuwirken.


Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind Personen, die folgende Kriterien erfüllen:

Stichtag für die Wahlberechtigung: 6. Jänner 2025


Wählen im Wahllokal

Am Wahltag, Sonntag, 23. März 2025, kann die Stimme in einem der Wahllokale in der Gemeinde abgegeben werden.

Öffnungszeiten der Wahllokale: 07:00 – 12:00 Uhr

Für die Stimmabgabe erforderlich:

Die persönliche Wahlinformation mit Informationen zum Wahlsprengel wird Anfang März postalisch zugestellt.


Wählen mit Wahlkarte

Sollte eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal nicht möglich sein, kann eine Wahlkarte beantragt werden.

Fristen für die Beantragung einer Wahlkarte:

Achtung: Eine Wahlkarte kann nur persönlich beantragt werden. Eine Beantragung durch Dritte (z. B. Ehepartner, Erziehungsberechtigte, Erwachsenenvertreter) ist auch mit Vollmacht NICHT zulässig.

Wählen per Briefwahl:
Die ausgefüllte Wahlkarte muss rechtzeitig bei der Wahlbehörde einlangen. Daher ist sicherzustellen, dass die Wahlkarte nach der Stimmabgabe so frühzeitig zurückgesendet wird, dass sie spätestens am Wahltag, 23. März 2025, bis zum Schließen des letzten Wahllokals bei der Gemeinde eintrifft.

!!! Direkte Stimmabgabe in der Gemeinde !!!

Nach persönlicher Beantragung der Wahlkarte kann die Stimme unmittelbar vor Ort – zu den Parteizeiten (Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14:00 – 17:00 Uhr – abgegeben werden.

Eine barrierefreie Wahlkabine steht zur Verfügung.


Wahlsystem

Die Gemeinderatswahl erfolgt nach folgendem Prinzip:

  1. Ein Stimmzettel, eine Stimme – Das Kreuz wird bei der bevorzugten Partei gesetzt.
  2. Vorzugsstimmen – Es können Vorzugsstimmen vergeben werden, jedoch ausschließlich an Kandidatinnen und Kandidaten der bereits gewählten Partei. Wird eine Vorzugsstimme an eine Person einer anderen Liste vergeben, zählt dennoch nur die Stimme für die angekreuzte Partei.
  3. Mandatsverteilung – Nach der Auszählung werden die Sitze entsprechend der abgegebenen Stimmen vergeben.
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