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Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtgemeinde Kindberg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung gilt für die Domain kindberg.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise nicht mit der Konformitätsstufe AA der “Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1” beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Unterpunkte des WCAG werden in Bezug auf die Konformitätsstufe AA nicht eingehalten.
- Dekorative Bilder und Grafiken sind für assistive Systeme nicht entsprechend gekennzeichnet. (WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.1.1)
- Die Links im Cookie-Banner unterscheiden sich einzig durch Farbe von anderen Textelementen. (WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.4.1)
- Der farbliche Mindestkontrast wird bei einigen Elementen, wie den Links im Cookie-Banner, nicht eingehalten. (WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.4.3)
- Die Bilder-Slideshow auf der Homepage verfügt über keinen Mechanismus zum Anhalten. (WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 2.2.2)
- Die Links mit Beschreibung “Mehr Erfahren” sind nicht mit dem zugehörigen Kontext auf der Seite programmatisch assoziiert. (WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 2.4.4)
- Bei Verwendung der Tastaturnavigation wird für die Navigationselemente am rechten Rand der Fokus-Zustand nicht visuell angezeigt. (WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 2.4.7)
- Die Elemente des Dropdown-Menüs im Header verfügen nicht über die benötigten role-Attribute. (WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 4.1.2)
Nicht barrierefreie Inhalte die durch das accessWidget barrierefrei gemacht werden
Folgende Unterpunkte des WCAG werden in Bezug auf die Konformitätsstufe AA in der Programmierung nicht eingehalten, jedoch für die User während der Benutzung der Website durch das accessWidget WCAG konform gemacht.
- Die semantisch vorgesehene Überschriftenhierarchie wird nicht in allen Fällen eingehalten. (WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.3.1) – korrigiert durch accessWidget
- Die Bilder in der Bildergalerie können nicht mittels Tastaturnavigation angesteuert werden. (WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 2.1.1) – korrigiert durch accessWidget
- Es sind keine Skiplinks zum schnellen Erreichen der Hauptinhalte der Seite vorhanden. (WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 2.4.1) – korrigiert durch accessWidget
- In der mobilen Ansicht können Links im “Hamburger-Menü” mittels Tastatur-Navigation navigiert werden, ohne dass dieses aufgeklappt ist. (WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 2.4.1) – korrigiert durch accessWidget
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.02.2024 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der AccessiWay GmbH vorgenommenen Bewertung angefertigt. Diese Erklärung wurde zuletzt am 02.02.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Stadtgemeinde Kindberg ist um eine laufende Verbesserung dieser Website, in puncto Barrierefreiheit bemüht und will allen Besuchern eine möglichst einwandfreie Nutzung ermöglichen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an stadtgemeinde@kindberg.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.