Haustiere
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Haustiere,
wie Meldepflicht, Abgabeordnung und artgerechter Tierhaltung.
Weitere Informationen zu Haustieren finden Sie auch hier.
Als Grundlage für die Haltung von Haustieren gilt das Österreichische Tierschutzgesetz.
Information zum Hundekundenachweis:
Nächster Termin
Mit 1. Juli 2026 ist die Verpflichtung zur Erbringung eines Sachkundenachweises gemäß § 13 Abs. 4 Tierschutzgesetz (TSchG) in Kraft getreten.
Personen, die beabsichtigen, einen Hund, ein Reptil, eine Amphibie oder einen Papageienvogel (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche) neu aufzunehmen, haben grundsätzlich vor Aufnahme der Tierhaltung einen vierstündigen Sachkundekurs zu absolvieren.
Für Hundehalterinnen und Hundehalter ist darüber hinaus innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung eine zweistündige praktische Einheit mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen. Der Hund muss zum Zeitpunkt der praktischen Einheit mindestens sechs Monate alt sein. Als Hundehalterin bzw. Hundehalter gilt jene Person, auf welche der Hund in der Österreichischen Heimtierdatenbank registriert ist und in deren Haushalt der Hund gehalten wird.Die wichtigsten Informationen zum Sachkundenachweis sind auf der Homepage des Landes Steiermark unter: Sachkunde – Verwaltung – Land Steiermark sowie auf der Informationsplattform tierwissen.at veröffentlicht.
Meldepflicht und Abgabeordnung
Tierärzte
Dr. Bernadette Schlederer (Fachtierärztin für Kleintiere)
Berggasse 9, 8650 Kindberg
Tel.: 03865 / 2269
tierarztpraxis-kindberg.at
Tierärztliche Gemeinschaftspraxis
Mag. Bruggraber-Fladischer Helga / Mag. Waschnig Renate
Grazer Straße 15, 8121 Deutschfeistritz
Tel. 0664 / 52 49 059
bruggraber.waschnig@aon.at


