Aktuelle Informationen
Daheim App – News
.
Der Klimabonus 2023 kommt!
Informationen darüber, wer den Klimabonus bekommt, wie und wann Sie den Klimabonus bekommen, wie hoch der Klimabonus ist und warum es ihn gibt, erfahren Sie in diesem Infoblatt.
Rotes Kreuz Bruck-Mürzzuschlag wirbt um unterstützende Mitglieder
Von Mai bis Dezember 2023 führen geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ausweis und Vollmacht vom Roten Kreuz eine „Door-to-Door” Werbeaktion um unterstützende Mitglieder durch. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Schreiben des Roten Kreuzes Bruck-Mürzzuschlag.
Kostenfreies E-Bike-Fahrsicherheitstraining
Das Fahren mit einem E-Bike wird immer populärer und beliebter. Leider steigen damit auch die Unfälle, sowohl im Straßenverkehr als auch im Freizeitbereich. Viele unterschätzen die Geschwindigkeit und sind mit ihrem E-Bike wenig vertraut. Das muss nicht sein! Das Land Steiermark finanziert Ihr Fahrsicherheitstraining! Bei einem steirischen Anbieter buchen Sie Ihren Kurs. In 2 Stunden erfahren Sie mehr über die Ausstattung, besondere Gefahrenquellen und das richtige Fahren mit einem E-Bike.
Mehr Information unter www.verkehr.steiermark.at
Laden Sie sich hier Ihren Gutschein herunter.
Dauerkundmachung: Veröffentlichungspflicht gem. Art. 20 Abs. 5 B-VG
Gem. Art. 20 Abs. 5 B-VG haben die mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe von ihnen ab 01.01.2023 in Auftrag gegebene Gutachten, Studien und Umfragen sowie deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Weise zu veröffentlichen. Die seitens der Stadtgemeinde Kindberg ab 01.01.2023 in Auftrag gegebenen Gutachten, Studien und Umfragen werden in Erfüllung dieser Verpflichtung zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr vorgesehenen Zeiten im Gemeindeamt aufgelegt. Um Terminvereinbarung unter 03865/2202-222 bzw. unter kathrin.zechling@kindberg.at wird ersucht. Hier können Sie das offizielle Schreiben nachlesen.
Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Erneuerbare Energie – Solarenergie
Das vollständige offizielle Schreiben der Stadtgemeinde Kindberg an die Steiermärkische Landesregierung können Sie hier nachlesen.
Seitens der Stadtgemeinde Kindberg wird die Ausweisung einer Vorrangzone für die Teilfläche 1 (Mürzverband) in Bezug auf die in § 1 festgelegten Zielsetzungen befürwortet.
Für die Teilflächen 2 und 3 ist aus Sicht der örtlichen Raumordnung die Festlegung einer Vorrangzone für PV-Freiflächenanlagen mit folgender Begründung abzulehnen bzw. zu beeinspruchen:
· Für die Teilfläche 2 und 3 ist im örtlichen Entwicklungsplan eine landwirtschaftliche Vorrangzone festgelegt und ergibt sich daher ein Widerspruch zur Zielsetzung gem. §1 des gegenständlichen Verordnungsentwurfes. Aufgrund der topographischen Bedingungen im Raum Kindberg sind hochwertige, zentral gelegene, ebene landwirtschaftlich nutzbare Flächen begrenzt und sind somit diese Teilflächen 2 und 3 für die regionale Versorgung von großer Bedeutung.
· In § 1 Abs. 3 ist festgelegt, dass Energieerzeugungsanlangen prioritär auf Dachflächen und Fassaden, auf versiegelten oder vorbelasteten Flächen sowie in Kombination oder in unmittelbarem Anschluss an industriell-gewerbliche Nutzungen oder Infrastrukturanlagen errichtet werden sollen. Auch diesbezüglich ergibt sich ein Widerspruch, da zum einen hochwertige landwirtschaftliche Flächen als Vorrangzonen ausgewiesen werden sollen und zum anderen in unmittelbarer Nähe, westlich zur Teilfläche 2 eine ungenutzte, brachliegende Fläche welche als Altlastenfläche ausgewiesen ist, nicht berücksichtigt wurde (z.B. Grundstück Nr. 259, KG 60225 Mürzhofen). Nach Rücksprache mit dem Grundbesitzer dieser Altlastenflächen besteht seinerseits das Interesse auf diesen Flächen PV-Anlagen zu errichten. Gespräche des Eigentümers mit örtlichen Industriebetrieben als Energieabnehmer sind bereits positiv verlaufen. Die Nutzung dieser vorbelasteten und im FWP 1.0 als Industriegebiet 1 ausgewiesenen Flächen, liegt auch im Interesse der Stadtgemeinde Kindberg, da eine zeitnahe industriell-gewerbliche Nutzung, aufgrund der bestehenden Mängel, wie z.B.: Erschließung, Sanierung der Altlast, fehlende technische Infrastruktur, nicht zu erwarten ist.
· Gem. § 6 Abs. 2 ist für PV-Freiflächenanlagen bis 2 ha das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild zu berücksichtigen. Da dies auch für PV-Freiflächenanlagen mit einem Flächenausmaß von 2 – 10 ha sowie für Großanlagen über 10 ha Gültigkeit haben muss, ist die Ausweisung einer Vorrangzone für die Teilflächen 2 und 3 abzulehnen. Eine etwaige PV-Freiflächenanlage, vor allem auf der Teilfläche 3 (südlich der S6) hätte eine enorme Fernwirkung und würde das Landschaftsbild massiv negativ beeinträchtigen.
· Gemäß § 6 Abs. 3 des gegenständlichen Begutachtungsentwurf ist die Festlegung von Eignungszonen für PV-Freiflächenanlagen mit einem Gesamtausmaß von 2 – 10 ha in folgenden Bereichen zulässig:
– im Anschluss an hochrangige Verkehrsinfrastrukturen wie Autobahnen, Schnellstraße, Landesstraßen der Kategorie A, B und C sowie Hauptbahnen und Nebenbahnen mit werktäglichem Personenverkehr
– im Anschluss an Ver- und Entsorgungsanlagen
– im Anschluss an Flächen mit bestehender industriell-gewerblicher Nutzung oder
– auf oder im Anschluss an Materialgewinnungsstätten oder Deponieanlagen
· Berücksichtigt man nun die „eingeschnürte“ Tallage des Gemeindegebietes von Kindberg, welche durch hochrangige Verkehrsinfrastrukturen wie Schnellstraße S6 und ÖBB durchtrennt ist, würden bei Festlegung von Eignungszonen für PV Anlagen im Anschluss an diese hochrangigen Verkehrsanlagen die ohnehin spärlich vorhandenen, ebenen und landwirtschaftlich wertvollen Flächen verloren gehen. Daher ist auch die Festlegung von Eignungszonen im Bereich von hochrangigen Verkehrsinfrastrukturen abzulehnen.
Was ist 5G? – die 5. Mobilfunkgeneration
Hier finden Sie eine Informationsbroschüre zum 5G Netz.
Gastfamilien für Schuljahr 2023/24 gesucht
Im September erwartet der Verein “YFU Austria – Interkultureller Austausch” für das Schuljahr 2023/24 rund 20 Austauschschüler*innen aus aller Welt, die hier zur Schule gehen und bei ehrenamtlichen Gastfamilien wohnen werden. Nach diesen Gastfamilien mit Interesse an interkulturellem Austausch wird gerade gesucht!
Wer kann Gastfamilie werden? Grundsätzlich ist jede Familie und auch jedes Paar für die Aufnahme eines Gastkindes geeignet. Man stellt ein Bett, Verpflegung und – das ist das wichtigste – einen großes Herz und einen Platz im Familienleben zur Verfügung. Was dadurch entsteht ist nicht nur interkultureller Austausch, sondern eine lebenslange Verbindung über Grenzen hinweg!
Unter gastfamilien.yfu.at finden Sie weitere Informationen zum Gastfamilien-Programm.
Der Verein veranstaltet derzeit außerdem Donnerstags von 17 bis 18 Uhr regelmäßig Online-Infotreffs, bei denen Sie alle Ihre Fragen stellen können.
Weitere Informationen können Sie diesem Schreiben des Vereines “YFU Austria – Interkultureller Austausch” entnehmen.
Klima Champs Energiesparaktion
Hier finden Sie die Energiesparliste.
Vorsicht vor Abzocke!
In den letzten Tagen häufen sich Beschwerden, wonach BürgerInnen im Internet auf vermeintlich offizielle Seite geraten, um online-Services der Meldebehörden in Anspruch zu nehmen. Diese verrechnen dann Vermittlungsgebühren oder liefern gar nicht das gewünschte Resultat.
Wir empfehlen daher, auf unserer Gemeindehomepage www.kindberg.at die erforderlichen Formulare herunterzuladen – Sie finden diese unter Bürgerservice/Ansuchen & Formulare/Meldewesen. Gerne beraten Sie auch unsere KollegInnen im Rathaus der Stadtgemeinde Kindberg/Meldeamt.
Weitere Infos können Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres nachlesen:
https://www.bmi.gv.at/413/Buergerinnen/start.aspx#obestaetigung
Verhütung von Waldbränden
Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist im gesamten Verwaltungsbezirk Bruck-Mürzzuschlag das Feuerentzünden und das Rauchen im Wald, in der Kampfzone des Waldes und soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich) für jedermann, einschließlich der im § 40 Abs. 2 Forstgesetz 1975 zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Walde Befugten, verboten.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot stellen Verwaltungsübertretungen nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 Forstgesetz 1975 dar und werden diese Übertretungen von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu vier Wochen geahndet.
Diese Verordnung tritt mit 12.03.2022 in Kraft.
Beratungszentrum für Menschen mit Behinderung
Steiermarkweit gibt es sieben regionale Beratungsstellen des Landes für Menschen mit Behinderung. Unser Team besteht aus einer Juristin, Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Peerberater und Peerberaterinnen. Peerberater und Peerberaterinnen sind Menschen mit Behinderung, die als Experten und Expertinnen in eigener Sache zur Verfügung stehen.
Kontakt:
Tel: 0676/86660783
Fax:0316/877-5454
E-Mail: rbz@stmk.gv.at
www.behindertenanwaltschaft.steiermark.at
Öffnungszeiten:
Mittwoch 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag und Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Weitere Informationen über das Angebot entnehmen Sie bitte dem Infoblatt.
Statistik Austria kündigt die Erhebung über Erwachsenenbildung (AES) an
Über 30 Länder nehmen an der internationalen AES-Erhebung teil, in Österreich startet AES im Oktober 2022. AES steht für Adult Education Survey und wird vom Statistischen Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) organisiert, für die nationale Durchführung ist Statistik Austria verantwortlich.
Wir erwerben im Laufe unseres Lebens viele Kenntnisse und Fähigkeiten. Uns interessiert: Haben die Menschen Österreich im letzten Jahr etwas Neues gelernt? Das kann beruflich oder privat gewesen sein. Dabei ist es egal, ob das über eine App am Handy, in einem Kurs vor Ort oder online, mit einem Online-Video oder im Freundeskreis war. Die AES-Erhebung erfasst diese Bildungsaktivitäten und liefert so Erkenntnisse für die Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik. Für die Teilnahme sind keine besonderen Kenntnisse oder Fähigkeiten notwendig.
Statistik Austria wählt eine zufällige Stichprobe Erwachsener aus. Diese Personen werden schriftlich zur Teilnahme eingeladen. Nur von Statistik Austria eingeladene Personen können an der Befragung teilnehmen. Als Dankeschön für die Teilnahme bekommen alle Befragten 10 Euro. Sie können zwischen einem Einkaufsgutschein oder der Weiterleitung einer Spende an ein österreichisches Naturschutzprojekt wählen.
Weitere Informationen: www.statistik.at/aes oder E-Mail an: aes@statistik.gv.at
Statistik Austria kündigt die Zeitverwendungserhebung (ZVE) an
Statistik Austria erstellt im öffentlichen Auftrag hochwertige Statistiken und Analysen, die ein umfassendes, objektives Bild der österreichischen Gesellschaft und Wirtschaft zeichnen. Die Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung (ZVE) liefern für Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit grundlegende Informationen dazu, wieviel Zeit Menschen in Österreich mit Arbeit oder Schule, Sport, Freunde und Kultur verbringen. Wer übernimmt in Österreichs Haushalten die Kinderbetreuung, unbezahlte Pflegearbeit oder Haushaltstätigkeiten? Wie lange sind Menschen in Österreich jeden Tag unterwegs? Wie lange schlafen sie?
Die ZVE-Erhebung wurde zum letzten Mal im Jahr 2008/09 durchgeführt. Ein aktuelles Bild der Zeitverwendung ist daher längst überfällig und interessant.
Haushalte in ganz Österreich wurden zufällig aus dem Zentralen Melderegister ausgewählt und eingeladen. Auch Haushalte Ihrer Gemeinde könnten dabei sein! Wer Teil der Stichprobe ist, erhält einen Brief mit der Post mit näheren Informationen zur Teilnahme an der Zeitverwendungserhebung. Nach einem kurzen Fragebogen, führen die Mitglieder der ausgewählten Haushalte zwei Tage lang ein Tagebuch über ihre Aktivitäten. Dies geht ganz einfach mit der eigens dafür entwickelten ZVE-App oder mittels eines Papiertagebuchs.
Damit wir korrekte Daten erhalten ist es von großer Bedeutung, dass alle Personen eines Haushalts (ab 10 Jahren) an der Erhebung mitmachen. Als Dankeschön erhalten die vollständig befragten Haushalte einen 35-Euro-Einkaufsgutschein.
Die im Rahmen der ZVE-Erhebung gesammelten Daten werden gemäß dem Bundesstatistikgesetz und dem Datenschutzgesetz streng vertraulich behandelt. Statistik Austria garantiert, dass die erhobenen Daten nur für statistische Zwecke verwendet und persönliche Daten an keine andere Stelle weitergegeben werden.
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit! Weitere Informationen zur ZVE entnehmen Sie bitte diesem Folder.