Impressum
Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG
Erklärung gemäß § 5 E-Commerce-Gesetz
Medieninhaber:
Stadtgemeinde Kindberg
Adresse: Hauptstraße 44
Telefon: 03865 / 2202
Fax: 03865 / 2202 – 219
E-Mail: stadtgemeinde@kindberg.at
UID: ATU 69185507
DVR: 0512958
Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:
Die Homepage der Stadtgemeinde Kindberg bietet der Öffentlichkeit einen besseren Zugang zu Informationen über die Stadtgemeinde Kindberg und ihren Aufgabenbereichen und den Zugang zu Dienstleistungen der Stadtgemeinde im privatrechtlichen und hoheitlichen Bereich.
Allgemeine Nutzungsbedingungen
Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Stadtgemeinde Kindberg angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtgemeinde Kindberg keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.
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Die auf den Internetseiten der Stadtgemeinde Kindberg wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden.
Datenschutzerklärung
Sie können die Datenschutzerklärung unter dem Menüpunkt “Bürgerservice” einsehen oder hier klicken.
Links
Die Hypertext-Links sind ausschließlich als Vereinfachung für die BenutzerInnen gedacht und die Aufnahme eines beliebigen Links bedeutet keine Unterstützung oder Empfehlung der verlinkten Information und spiegelt nicht die Meinung der Stadtgemeinde Kindberg wider. Die Stadtgemeinde Kindberg ist in keiner Weise verantwortlich für die Inhalte auf irgendeiner verlinkten Website oder irgendeinem Link in einer verlinkten Website. Die RedakteurInnen von kindberg.at erklären ausdrücklich, dass Webseiten, zu denen Hyperlinks gesetzt wurden, zum Zeitpunkt der Verlinkung frei von illegalen Inhalten waren. Für Aktualisierungen nach dem Zeitpunkt der Verlinkung kann keine Verantwortung übernommen werden.
Vermerk zur geschlechterneutralen Formulierung
Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen.
Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen.
- § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Für den Bereich der Stadtgemeinde Kindberg werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
- Anbringen an die Stadtgemeinde Kindberg können rechtswirksam per Telefax, per Online-Formular oder per E-Mail eingebracht werden.
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen (z.B. bei der Verwendung von Online-Formularen) wird die Verwendung folgender Formate bestimmt:
– Text Editor, Mail, usw. *.TXT
– Portable Document Format Acrobat Writer, diverse Freeware- Programme *.PDF
– Rich Text Format Word for Windows, Office Programme, usw. *.RTF
– Word Word for Windows, Open Office *.DOC MS Office 97, 2000, 2003
– GIF Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. *.GIF
– JPG Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. *.JPG, *.JPEG
– TIFF Scannersoftware, diverese Fotoprogramme, usw. *.TIFF, *.TIF
– HTML Office-Programme, Web-Editoren, usw. *.HTM, *.HTML
Weitere Formate
Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit der zuständigen Behörde/Abteilung eingesetzt werden. Eine E-Mail darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.
Elektronische Anbringen, die uns außerhalb der Amtsstunden übermittelt werden, werden erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden entgegengenommen und bearbeitet. Daher gelten diese Anbringen auch erst zu diesem Zeitpunkt als eingebracht und eingelangt. Für die Einbringung schriftlicher Anbringen gemäß § 13 AVG an die Stadtgemeinde Kindberg stehen folgende Adressen zur Verfügung:
Einbringung von Schriftstücken per Post:
Stadtgemeinde Kindberg
Hauptstraße 44
A-8650 Kindberg
Einbringung von Schriftstücken per Telefax: +43 (0) 3865 / 2202
Einbringung von Schriftstücken per E-Mail: gde@kindberg.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr
Als Amtsstunden werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen schriftliche Anbringen von einer Behörde entgegengenommen werden.
Die Jugendschutzrichtlinien und die Verfahrensordnung sind in ihrer jeweils aktuellen Form abrufbar unter www.jugendmedienschutz.at.
Webdesign und Umsetzung
KOBERIT – Bernhard Kober