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Amtssignatur der Stadtgemeinde Kindberg

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Stadtgemeinde Kindberg auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Merkmale der Amtssignatur:

Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter:

https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde Kindberg gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier.

Elektronische Signaturprüfung:

http://www.signaturpruefung.gv.at

https://pruefung.signatur.rtr.at/

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at/

https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Stadtgemeinde Kindberg:

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

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